Bestimmung Österreich allgemein

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Jürgen82, 14. Apr. 2024.

  1. wickinger und lotusXback gefällt das.
  2. Was mich etwas wundert - speziell bei deinem letzten Video: Du verwendest ein Thumbnail, wo bereits steht dass du keine Verantwortung übernimmst für das was du sagst! Wirkt nicht recht vertrauenswürdig!
    Darf man wirklich keine kein CE-geprüftes Feuerwerk aus dem Ausland holen, nur weil sie nicht deutsch beschriftet ist? Widerspricht doch dem europäischen Gedanken! Dass das Zeug hier nicht ohne dt. Beschriftung angeboten werden darf ist wohl verständlich. Vielleicht hast du ja recht, aber logisch ist es für mich nicht!
     
  3. #5 Jürgen82, 30. Apr. 2024 um 08:07 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 30. Apr. 2024 um 08:49 Uhr
    Guten Morgen

    ich weiße deshalb im Thumbnail darauf hin, weil das Internet oft seltsame Blüten treibt und Rechtsanwalt bin ich keiner, deshalb auch der Haftungsausschluss für die getätigten Aussagen.

    Zum Thema Import sind im Gesetz folgende § zu finden:

    upload_2024-4-30_7-55-38.png

    weiter unten Allerdings steht dazu

    upload_2024-4-30_7-56-46.png

    Jetzt könnte man, wenn man sehr viel Zeit und Geld hat, dies sicher aus judizieren.

    Wenn man nun in kontrolliert wird kann man natürlich darauf beharren und mit den Beamten/innen diskutieren (kostet wieder Zeit und Nerven), wenn man eventuell das Gesetz bei der Hand hat kann man damit auch argumentieren.

    Gelebte Praxis, soweit mir bekannt ist allerdings, dass sehr genau auf die Deutsche Beschreibung geachtet wird, deshalb auch die Erwähnung im Video.


    Es steht auch schon die nächste EU-Novelle für Pyrotechnik im Raum, diese wird gerade verhandelt und soll zur weiteren Vereinheitlichung in der EU beitragen, was da im Endeffekt dabei rauskommt werden wir erst sehen wenn diese Novelle fertig ist.


    NG
    Jürgen
     
  4. Da braucht man nicht viel ausjudizieren: §32 nimmt Bezug auf § 20a Absatz 1 Zeile 4 und 5!
    Zeile 6 wurde sicher nicht zufällig ausspart!
     
    PyrokauzAT und ThebigPyro gefällt das.
  5. Genau. Privat darf man sie schon mitnehmen, auch wenn keine deutsche Gebrauchsanleitung vorhanden ist.
    Der deutsche Aufdruck ist nur für den Verkauf zwingend nötig.

    Ein vielleicht auf den ersten Blick etwas ungewöhnlicher Vergleich, aber: Ohne es explizit zu wissen, bin ich mir ziemlich sicher, dass auch Lebensmittel und andere Alltagsprodukte, die in Österreich verkauft werden, zwingend deutsche Zutatenlisten oder Gebrauchsanleitungen haben müssen. Man sieht ja immer wieder importierte Lebensmittel und Produkte, die dann einen extra Aufkleber auf Deutsch haben.
    Hingegen würde niemand auf die Idee kommen, mir meine aus Tschechien mitgenommene Klobasa wegzunehmen, weil sie keine Zutatenliste in deutscher Sprache hat.

    Gewerblich und privat sind da schon zwei sehr verschiedene Paar Schuhe.
     
    Jürgen82, PyrokauzAT und Fireblade gefällt das.
  6. Und ich war/bin der Meinung das man als Privater sehr wohl Feuerwerk (F1, F2, P1...) aus dem
    EU Ausland importieren darf, da das in verkehr bringen in deutscher Sprache nur Händler bzw. fürs Gewerbe gilt.
    Die kleben dann ja die Beschreibung auf deutsch drauf falls dort am Artikel noch keine oben ist.
    Das gilt EU weit und es muss auf allen Ptgs. die in den einzelnen Ländern verkauft werden die
    Beschreibung und Gebrachsanweisung in der jeweiligen Landessprache oben sein!
     
    Jürgen82, Fireblade und ThebigPyro gefällt das.
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