Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Hallo,
    Personen und Sachschäden sind bei einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt,für Schäden,welche Du verursachst.
    Was aber ist mit deinem Helfer/n, welche Du zwingend benötigst?

    Deine private Haftpflichtversicherung bezahlt keine Schäden an oder von dritten, wenn diese in Deinem Auftrag handeln!

    Ein Freund,Bekannter etc. welcher Dir hilft ist mit Sicherheit nicht über Deine private Haftpflichtversicehrung mit abgesichert!
    Dieser Helfer ist dann in dem Fall kein unbeteiliger/Zusschauer, sondern Dein Mitarbeiter!

    Es geht hier nicht um unbeteiligte,oder Zuschauer!

    Es geht um Deine Helfer/Mitarbeiter!

    Deine Behörde sollte diese Sachverhalte kennen.
    Siehe vorgeschriebene zweite Person,beim F3/F4 Feuerwerk gemäß Anlage 1 der Spreng VwV.
    Diese Peron/en müssen versichert sein!

    Deine Versicherung weiß das zu 98% nicht! Die denkt Du machst das Feuerwerk allein.Also ist es für die Versicherung erst mal ok.
    Du bist ja versichert..

    Deine Versicherung weiß aber nicht,das Du das Feuerwerk gar nicht allein aufbauen darfst,sondern mindestens einen oder mehrere Helfer/ Mitarbeiter für ein F3 Feuerwerk brauchst!

    Also bitte genau klären,ob Deine Helfer mit versichert sind!



    Viele Grüße
    Peter
     
    KLONK gefällt das.
  2. Das übersehen viele.
    Bei manchen Gruppenversicherungen sind Helfer mitversichert, z.B. bei Röder.

    Man braucht zwar eine Hilfsperson, jedoch sehe ich noch nicht, dass auch für diese eine Versicherung benötigt wird.

    Die Hilfsperson muss ja nur anwesend sein, nicht mitarbeiten, also kann in der Theorie ja die Hilfsperson keinen Schaden herbeiführen.

    Über eine PHV können aber Grundsätzlich keine Dritten versichert werden, zumindest ist mir keine Versichung bekannt, die das macht.
     
    Excalibur75 gefällt das.
  3. Lieben Forengemeinde, liebe 27er*Innen,

    ich benötige eure Hilfe bei der Beantragung eines 27er. Hierbei handelt es sich allerdings um eine 27er bis einschließlich F4. Dem Bvpk habe ich ebenfalls geschrieben, weil mir die Bearbeitung sowie die Antworten meines Falls etwas "suspekt" vorkommen. Vorweg möchte ich aber anmerken, dass alle Sachbearbeiter sehr freundlich sind. Momentan allerdings auch überfordert sind, weil momentan viele Dinge (seit dem 01.06.23) an einer Stelle des Landkreies zusammen laufen. Außerdem solltet ihr wissen dass ich auch einen 20er besitze.


    Nun denn...wie ich bereits erwähnte; ich habe einige Probleme bei der Beantragung meines 27er für die Kategorien bis einschließlich F4 und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
    Mein Antrag läuft bereits seit Juni/August 2023. Erst war er bei meiner zuständigen Stelle in der Gemeinde und anschließend bei der dann zuständigen Stelle im Landkreis (Sept.Okt. 2023).
    Nachdem ich bis Mitte Dezember gewartet hatte und leider noch immer keinen §27er besaß, wurde ich stutzig. Bei einem Anruf erfuhr ich, dass mein Antrag untergegangen sei und ich den 27er in ca. 2 Wochen in der Hand halten würde.
    Mitte Januar (nach einem erneuten Anruf) und einer Beschwerde teilte man mir dann mit..."Ups..schon wieder untergegangen.".
    Dann kam allerdings "Schwung" in die Sache und hier wird es für mich interessant bzw. unverständlich.

    Diese Antwort erhielt ich:
    "In Absprache mit meinem Kollegen und dem Gewerbeaufsichtsamt stellen wir lediglich die Feuerwerkskategorien F1-F3 aus. Alles darüber fällt in den gewerblichen Zweck, welcher durch Ihren Befähigungsschein §20 SprengG abgedeckt ist. Dies liegt in der Abstufung der Kategorien und den entsprechenden Anforderungen begründet."

    Da ich auch mit dem Gewerbeaufsichtamt in Kontakt stand, erklärte man mir dort dass ich den 27er F4 nicht benötigen würde. Denn dafür habe ich den 20er der F4 abdeckt. Ich könne ja auch mit dem 20er einkaufen, da hier klar eingetragen ist dass ich mit der Materie Umgehen kann.
    Das ich mit dem 20er nicht selbstständig tätig werden darf, auch nicht im privaten Rahmen, war...irrelevant?

    ..und hier komme ich nicht mehr hinterher Das ist doch blödsinn, oder nicht?

    Könnt ihr mit Tipps geben und mir gar weiterhelfen? Dafür wäre ich euch sehr dankbar!


    Liebe Grüße

    Freak...
     
  4. Lass mich raten du kommst aus NRW und es geht in die Bezirksregierung? Falls ja kenne ich so einen Fall von einem Kollegen, der dieses Problem nur mit der Hilfe von Anwalt Wübbe gelöst werden konnte.

    Das dir die Behörde sagt du könntest mit den §20er einkaufen ist schlicht falsch. Auch das ist eigentlich eindeutig im SprengG geregelt.
     
    Mittelalter und Freak... gefällt das.
  5. Vielen Dank! :)
    Nein, ich komme tatsächlich aus Nds.

    Eben, dass weiß ich. Hätte ja aber sein können, dass ich eine falsche SprengG gelesen habe.

    LG
     
  6. Ok, dann muss das an deinem Amt liegen. Ich kenne viele aus NDS die einen 27er mit Fachkunde besitzen.
    Frag doch auch mal nach, warum F4 automatisch in den gewerblichen Bereich fällt. Das steht nirgends so im Gesetz.
    Und wie gesagt, sonst kann ich dir nur Dirk Wübbe ans Herz legen, er ist der Fachanwalt schlecht hin. Evtl kann er dir ohne hohe Kosten weiter helfen.
     
    Freak... gefällt das.
  7. Entweder so oder: die Hilfsperson muss auch versichert sein.
     
  8. Hallo, ich ziehe im März um und bin mir unsicher ob und wenn ja, was ich mit meinem 27er machen muss.

    Die SB am aktuellen Wohnort hat mir gesagt ich müsste nichts unternehmen.
    Ist das korrekt?

    Der Aufbewahrungsort ist extern und wird sich nicht ändern.

    Vielen Dank schon mal
     
  9. upload_2024-2-26_11-8-26.png

    Sollte so eigentlich auch n deinem Schein so stehen, vielleicht einfach nur mal nachlesen.
     
    lotusXback gefällt das.
  10. Moin liebes forum ich habe soeben auch meine 27er erhalten.
    Jetzt ist es aber so das da drin nur Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie f3 drin steht.
    Beinhaltet das auch f2 ?
     
  11. F2 ist nicht Erlaubnispflichtig, hat damit also gar nichts zu tun. Warum es manche eintragen, keine Ahnung. Aber fast jeder Shop wird dir F2 verkaufen, meist auch dieses F2+
     
  12. Danke, aber bei mir steht das nicht drin…
     
  13. Bei mir steht das auch nur im 20er und im 27er nicht...
     
    Mr. Botte gefällt das.
  14. Tja, sind halt Behörden, bei mir steht es in allen Scheinen.
     
    Mittelalter gefällt das.
  15. In alle Erlaubnisscheine, Befähigungen,usw., welche nach dem WaffenG oder SprengG ausgestellt wurden muss ein Wohnungswechsel korrigiert werden, um die zuständigen Behörden der neuen Anschrift informieren zu können. Die Anschriftenänderung ist i.d.R. kostenfrei.
     
    Condomino und Hartz4PyroTekkno gefällt das.
  16. Guten Abend in die Runde,
    habe jetzt hier schon bisschen länger kreuz und quer gelesen, aber leider noch nix in Richtung 27er für Sachsen gefunden. Auch im Internet finde ich nur Anträge bezüglich 20er und 7er, jedoch nichts zum 27er. Meint ihr man kann den Antrag von Röder nehmen? Oder gibt es hier Pyros, die bereits den 27er in Sachsen erfolgreich beantragt haben?
     
  17. Da wird @Condomino richtig Spaß haben :D
     
  18. Hab hier auch schon irgendwo gelesen, dass der Röder Antrag nicht der Beste sein soll, aber wo bedarf es denn einer Verbesserung? Kennst du einen guten Antrag für den Raum Dresden? Scheinst ja auch Dynamo Fan zu sein ;)
     
  19. Für Dresden kenne ich leider kein Formular. Komme aus dem Raum Zwickau;)

    Wenn es um die reine Antragsstellung geht, kannst du sicherlich auch ein Formular aus anderen Landkreisen nehmen. Hauptsache die Angaben sind vollständig
     
  20. Moin.
    Also hier fliegen doch aber genug "Blankoformulare" im Forum herum... :rolleyes:
    Diese sind allgemein gehalten und auch für Dresden nutzbar. ;)

    Ich hab noch nicht einmal intensiv gesucht und schonmal 2 gefunden.
     
    Elektrotech gefällt das.
  21. #6996 scotty-utb, 4. Apr. 2024
    Zuletzt bearbeitet: 4. Apr. 2024
    Ah, ganz vergessen, ich hatte Post von der WWK.
    Ich hatte im Vertrag den Passus ohne Feuerwerk gefunden, Dieses Schreiben sollte für den §27 reichen?
    (An dieser Stelle also eine Empfehlung für die WWK)
    PS: ok, Deckungssumme geht nicht draus hervor, also den ganzen Vertrag mitnehmen.
    Bayern LK AS
    PPS: Böllerschein §27 ist angestrebt, mit Erweiterung auf Pyro F2/F3
    (LRA vs GAA, bin gespannt)
    Bisher hat sich aber noch nichts getan, die Unbedenklichkeit will Frau Vorstand für die 3 neu Kanoniere im Verein anstoßen...
     

    Anhänge:

    butterfly1 gefällt das.
  22. #6997 Jägermeister, 22. Apr. 2024
    Zuletzt bearbeitet: 22. Apr. 2024
    Anbei der erste "Zwischenstand" nach heutigem Telefonat mit dem Amt:
    Die Bearbeitung nach dem Eingang am 05.02.2024 erfolgte erst gegen den 05.03.2024 :confused:
    Aktuell steht die Prüfung noch aus ob BKA etc. was dagegen haben :rolleyes:. Sollte aber eigentlich jeden Tag soweit sein das ich den 27er bekomme.
     
    Rezzarius, KohleGold und PyroMarv02 gefällt das.
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